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rochuswolff.de
[i:rrhoblog]
doch nochmal zum kritiken-"embargo" für krieg der welten: nachdem der verband der deutschen filmkritik protestiert hat, hat rüdiger suchsland sich bei telepolis der sache angenommen.
In Verleihkreisen wird nun argumentiert, ein "Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Pressevorführung besteht nicht." Selbst wenn dies zutreffen sollte [...], ist die Aussage zu allgemein. Denn hier geht es gar nicht um Teilnahme an einer Veranstaltung [...], sondern um die Einschränkung von Berichterstattung. Und ein Rechtsanspruch auf uneingeschränkte Berichterstattung besteht sehr wohl. Auch die beliebten Sperrfristen sind "kann-Bestimmungen" und insofern ein gentlemens-agreement; sie haben keine verpflichtende Wirkung.
der film-dienst macht den lobenswerten anfang und ignoriert die aufoktroyierte sperrfrist mit der kritik des gleichen autors. suchsland hat einen lange Zeit düsteren, disparaten, stellenweise fesselnden, dann wieder über lange Strecken langweiligen Film
gesehen, eine Mischung aus Horror- und Katastrophenfilm, angereichert mit den üblichen Zutaten fast aller Filme Spielbergs
. muß man also offensichtlich unbedingt gesehen haben.
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© 2004 Rochus Wolff
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